++ N E U ++ ab 2. November ++

Impfstützpunkt für den Landkreis Esslingen

Impfstützpunkt für die

Corona-Schutzimpfung im Landkreis Esslingen

Adresse:
Heiligkreuzstraße 12
72622 Nürtingen

Öffnungszeiten:
Dienstag bis Freitags
11 bis 14:15 Uhr und 15 bis 18:15 Uhr

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis, die Krankenkassen-Versicherungskarte und, falls vorhanden, den Impfpass mit.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin!

Terminvereinbarung

Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden bitten wir Sie, vorab einen Termin über das zentrale Impfportal des Landes unter www.impftermin-bw.de oder
die Hotline-Telefonnummer 0800 / 282 272 91 zu buchen.


Pressemitteilung des Landratsamtes Esslingen

Zentraler Corona-Impfstützpunkt des Landkreises löst Impfbus ab

Zentraler Corona-Impfstützpunkt des Landkreises löst Impfbus ab

Ab dem 2. November wird wieder in festen Räumen geimpft.

Der Corona-Impfbus des Landkreises Esslingen tourt seit dem Sommer 2021 durch die Städte und Gemeinden und bietet alle gängigen Impfstoffe an. „Die Erfahrungen aus dem letzten Herbst und Winter haben gezeigt, dass die Einsätze bei kalter und nasser Witterung schwieriger sind“, sagt Gesundheitsdezernent Peter Freitag. „Um Wartezeiten im Freien zu vermeiden und die Arbeitsbedingungen des Impfteams zu verbessern, konzentrieren wir uns jetzt auf ein niederschwelliges Impfangebot in festen, leicht erreichbaren Räumlichkeiten.“ Zum November 2022 wird der Betrieb des Impfbusses auslaufen. Das Impfteam des Impfbusses bietet die Corona-Schutzimpfungen ab dem 2. November an einem zentralen Stützpunkt zu festen Öffnungszeiten an, und zwar in angemieteten Räumlichkeiten einer Arztpraxis in Nürtingen, Heiligkreuzstraße 12. Geimpft wird hier jeweils dienstags bis freitags von 11 bis 14.15 Uhr und von 15 bis 18.15 Uhr. Mit der Organisation und Koordinierung des Impfangebots durch das Impfteam ist weiterhin der Malteser Hilfsdienst beauftragt.

Vorab sollte unbedingt ein Termin über das zentrale Impfportal des Landes unter www.impftermin-bw.de gebucht werden, um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden. Über das genannte Internetportal können auch Impftermine bei den niedergelassenen Ärzten im Landkreis Esslingen gebucht werden. Termine sind auch für weitere Personen buchbar. Außerdem können Corona-Impftermine über die Hotline-Telefonnummer 0800 / 282 272 91 gebucht werden.

Über das Impfangebot an dem festen Impfstützpunkt hinaus soll das Impfteam vor allem die Corona-Impfungen in Pflegeeinrichtungen und bei anderen vulnerablen Gruppen unterstützen. „Wir sind als Heimaufsicht im Austausch mit unseren Pflegeeinrichtungen und fragen regelmäßig den Bedarf ab. Grundsätzlich besteht hier aber eine gute Abdeckung durch die Hausärzteschaft“, so Gesundheitsdezernent Freitag. Des Weiteren führt das Impfteam regelmäßig Impfaktionen in den Ukraine-Flüchtlingsunterkünften des Landkreises durch. Außer den Corona-Schutzimpfungen werden dabei auch Masernimpfungen vorgenommen, damit ukrainische Kinder über die für einen Schulbesuch notwendige Impfung verfügen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier haben wir die Antworten auf die häufig gestellten Fragen für Sie zusammengefasst:

Omikron-BA-1-Impfstoffe

Omikron-BA-1-Impfstoffe

Seit dem 14.09.2022 setzten wir im Impfbus (je nach Verfügbarkeit) auch die neuen Omikron-Impfstoffe von Biontech (Comirnaty Tozinameran/Riltozimameran 15/15 µg) und Moderna (Spikevax 0,10 mg/mL 0/O) ein.  Diese Impfstoffe enthalten neben der mRNA des ursprünglichen Impfstoffs auch die mRNA der Omikron BA.1-Variante.

Bitte beachten: Diese Impfstoffe sind erst ab 12 Jahre zugelassen und nur für Auffrischimpfungen (3. und 4. Impfung) geeignet. Die Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung) wird weiterhin mit den bisherigen Impfstoffen durchgeführt. Aufgrund des häufigeren Vorkommens einer Myokarditis bei jüngeren Menschen verwenden wir unter 30 Jahre nur den Biontech- Impfstoff und ab 30 Jahre wahlweise den Moderna- oder den Biontech-Impfstoff.

Es gelten die bisherigen STIKO-Empfehlungen mit einem Abstand von 6 Monaten zur 2. bzw. 3. Impfung. Eine 5. Impfung führen wir bisher nicht durch.

Impfstoffe mit BA.4/BA.5-Komponente stehen aktuell noch nicht zur Verfügung.

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?

Welcher Impfstoff steht zur Verfügung?

  • BioNTech wird an Personen ab 12 Jahren verimpft, Moderna an Personen ab 30 Jahren (nicht an Schwangere).  Je nach Verfügbarkeit besteht damit ab 30 Jahren eine Wahlmöglichkeit des mRNA-Impfstoffs (BioNTech oder Moderna)

  • Wir führen ebenfalls Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid durch. Nuvaxovid kommt nur zur Grundimmunisierung für alle Personen ab 12 Jahren (neu!) zum Einsatz (also zur Erst- und Zweitimpfung). Eine Zulassung für Boosterimpfungen bzw. Auffrischimpfung besteht bisher nicht. Die Boosterimpfungen müssen dann trotzdem mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden!

  • Für Kinder ab 5 Jahren steht ein gesonderter Kinderimpfstoff (Comirnaty 10 µg) von BioNTech zur Verfügung.

Kann der Impfstoff frei gewählt werden?

Kann der Impfstoff frei gewählt werden?

  • BioNTech wird an Personen ab 12 Jahren verimpft, Moderna an Personen ab 30 Jahren (nicht für Schwangere).  Je nach Verfügbarkeit besteht damit ab 30 Jahren eine Wahlmöglichkeit des mRNA-Impfstoffs (BioNTech oder Moderna)

  • Wir führen ebenfalls Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid durch. Nuvaxovid kommt nur zur Grundimmunisierung für alle Personen ab 12 Jahren (neu!) zum Einsatz (also zur Erst- und Zweitimpfung). Eine Zulassung für Boosterimpfungen bzw. Auffrischimpfung besteht bisher nicht. Die Boosterimpfungen müssen dann trotzdem mit einem mRNA-Impfstoff durchgeführt werden!

  • Für Kinder ab 5 Jahren steht ein gesonderter Kinderimpfstoff (Comirnaty 10 µg) von BioNTech zur Verfügung

Boosterimpfung / Auffrischimpfung

Boosterimpfung / Auffrischimpfung

Eine Auffrischimpfung, bzw. Boosterimpfung ist 6 Monate (neu!) nach der 2. Impfung oder der Genesung möglich.
Gesunde Kinder zwischen 5 und 11 Jahren werden gemäß STIKO nicht geboostert! Siehe Kinderimpfungen.

Impfungen und Infektionen (Genesung) werden als immunologisches Ereignis gleich behandelt, wenn die Mindestabstände zur vorhergegangenen Ereignissen stimmen.
Da die Impfung und Genesung gleichgestellt wird, erfolgt bei Immungesunden nach 2 Impfungen und Genesung (Mindestabstand 3 Monate zur 2. Impfung) keine weitere Impfung (das wäre ansonsten das 4. Ereignis)! Eine Impfung erfolgt nur, wenn eine Indikation für eine 4. Impfung vorliegt!

Bitte beachten: Die STIKO hat am 18.08.2022 die Impfabstände von mindestens 3 Monate auf mindestens 6 Monate verlängert, da eine zu frühe Impfung den Impferfolg abschwächen kann.
Konkret bedeutet das, eine Boosterimpfung ist z.B. am 15.08.2022 möglich, wenn die 2. Impfung oder Genesung am 15.02.2022 oder früher gewesen ist.

Bei Menschen mit einer nachgewiesenen Immunschwäche (Nachweis erforderlich!) ist eine Auffrischimpfung wie bisher nach 3 Monaten möglich.

4. Impfung

4. Impfung

Wir führen eine 2. Auffrischimpfung bzw. die 4. Impfung frühestens 6 Monate (neu!) nach der letzten Impfung oder Genesung durch bei
- Menschen ab 60 Jahre
- Pflegeheimbewohnern
- Personal in medizinisch/pflegerischen Einrichtungen
- Menschen ab 5 Jahren, wenn durch eine Grunderkrankung ein schwerer COVID-19-Verlauf möglich ist (Attest/Arztbrief mit Diagnosen und Medikamenten muss vorgezeigt werden!)

Bei Menschen mit einer Immunschwäche (ab 5 Jahren) wird die Impfung bereits 3 Monate nach der letzten Impfung oder Genesung (Attest/Arztbrief mit Diagnosen und Medikamenten muss vorgezeigt werden!) durchgeführt.

Impfungen und Infektionen (Genesung) werden als immunologisches Ereignis gleich behandelt, wenn die Mindestabstände zur vorhergegangenen Ereignissen stimmen.
Da die Impfung und Genesung gleichgestellt wird, erfolgt bei Immungesunden nach 3 Impfungen und Genesung (Mindestabstand 3 Monate zur 3. Impfung) keine weitere Impfung (das wäre ansonsten das 5. Ereignis)! Eine Empfehlung für eine 5. Impfung gibt es bisher nicht!

Bitte beachten: Die STIKO hat am 18.08.2022 die Impfabstände von mindestens 3 Monate auf mindestens 6 Monate verlängert, da eine zu frühe Impfung den Impferfolg abschwächen kann.
Konkret bedeutet das, eine Boosterimpfung ist z.B. am 15.08.2022 möglich, wenn die 3. Impfung oder Genesung am 15.02.2022 oder früher gewesen ist.

Bei Menschen mit einer nachgewiesenen Immunschwäche (Nachweis erforderlich!) ist eine Auffrischimpfung wie bisher nach 3 Monaten möglich.

Kinderimpfungen

Kinderimpfungen

Wir impfen Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren mit dem speziellen Biontech-Kinderimpfstoff (Comirnaty 10 µg).

Achtung: Booster-Impfungen sind bei gesunden Kindern erst ab 12 Jahren möglich!

Bitte beachten Sie, dass wir 5- bis 15-Jährige nur in Anwesenheit eines Sorgeberechtigten impfen können. Hierzu muss sich der Impfling und der Sorgeberechtigte mit einem Lichtbildausweis ausweisen können (alternativ bei Kindern mit einer Geburtsurkunde) und schriftlich in die Impfung einwilligen. Ab 16 Jahren kann der Jugendliche allein Einwilligen.

Bitte beachten Sie, dass wir verpflichtend sind, die STIKO-Empfehlungen einzuhalten. Demnach gilt für 5 bis 11 Jährige (Stand 18.08.2022, 21. Aktualisierung) als generelle Impfempfehlung:

  • Zunächst eine Impfstoffdosis für alle gesunden Kinder
  • Grundimmunisierung für gesunde Kinder, in deren Umfeld sich enge Kontaktpersonen mit hohem Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf befinden, die durch eine Impfung selbst nicht sicher geschützt werden können (z.B. Menschen unter immunsuppressiver Therapie, Nachweis erforderlich).
  • Bei Kindern mit schweren Vorerkrankungen (Nachweis erforderlich)  wird wie bei Erwachsenen 6 Monate nach dem 2. Ereignis (Impfung oder Genesung) eine 3. Impfung empfohlen
  • Bei Kindern mir einer Immunschwäche (Nachweis erforderlich) erfolgen wie bei Erwachsenen 2 Auffrischimpfungen mit einem Mindestabstand von 3 Monaten.

Ist der Zeitpunkt einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion bekannt, soll die Impfung frühestens 3 Monate nach der Infektion verabreicht werden.

Was kosten die Impfung?

Was kosten die Impfung?

Die Corona-Schutzimpfung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos, unabhängig von ihrem Versicherungsstatus. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Die Länder tragen gemeinsam mit der gesetzlichen Krankenversicherung und der privaten Krankenversicherung die Kosten für den Betrieb der Impfzentren. Auch die Vergütung für Impfungen in Arztpraxen trägt der Bund.

Impfausweis / Impfpass

Impfausweis / Impfpass

Bitte bringen Sie Ihren Impausweis / Impfpass oder einen anderen Nachweis (zB. digitale Impfzertifikate) der vorangegangen Impfungen mit.

Die Erstimpfung geht auch ohne Impfausweis.

Für die Zweit- Dritt- und Viertimpfung ist zwingend ein Nachweis der vorangegangenen Impfungen erforderlich!

Wer keinen Nachweis über vorangegangene Impfungen vorlegen kann, kann nicht geboostert werden. Er kann dann allenfalls eine Erstimpfung erhalten.

Muss ich mich selbst um einen Folge-Impftermin kümmern?

Muss ich mich selbst um einen Folge-Impftermin kümmern?

Ja.
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder nutzen Sie die zahlreichen Impfangebote bei Ihnen vor Ort.
Impftermine im Landkreis Esslingen: www.malteser-neckar-alb.de/impfen

Wie wird das gehandhabt, wenn man keine Krankenkassenkarte hat?

Wie wird das gehandhabt, wenn man keine Krankenkassenkarte hat?

In diesem Fall werden Ihre persönlichen Daten aus dem Reisepass oder Personalausweis händisch Erfasst. Die Erfassung dauert entsprechend länger.

Dürfen auch Personen kommen die keinen deutschen Pass haben?

Dürfen auch Personen kommen die keinen deutschen Pass haben?

Ja, notwendig ist aber ein deutscher Wohnort!

Weitere Informationen zur COVID-19-Impfung...

... finden Sie auch auf der FAQ-Seite des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) unter diesem Link: 
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung.html

Impfbus

Ein Jahr lang, vom 1. November 2021 bis 31. Oktober 2022, war unser Impfbus im Landkreis Esslingen unterwegs.
Ab November 2022 werden die Impfungen für den Landkreis Esslingen stationär im Impfstützpunkt Nürtingen gebündelt.

Kreisimpfzentren

Am 30. September 2021 haben die Impfzentren in Baden-Württemberg ihre Pforten geschlossen. Darunter auch unser Impfzentrum in Esslingen und auf dem Geländer der Landesmesse Stuttgart. Rund 200.000 Impfungen konnten in den beiden Impfzentren im Landkreis Esslingen durchgeführt werden.

Chronologie der Corona-Pandemie

Hier gelangen Sie zu unserer Chronologie der Corona-Pandemie. Dabei haben wir chronologisch die Geschehnisse und unsere Aktivitäten für den Kampf gegen Corona aufgeführt.