Malteser stellen neuen Ärztlichen verantwortlichen der Ärzteschaft vor, Präsident der Landesärztekammer lobt Malteser für schnelle Umsetzung

Die drei Mediziner sind die ärztlichen Leiter der zentralen Notaufnahmen an der Medius-Klinik in Nürtingen, der Medius-Klinik in Ostfildern-Ruit und der Filderklinik. Sie bilden damit die unmittelbare Schnittstelle zwischen den Kräften der Rettungsdienste und dem Klinikpersonal, werden die Patienten doch aus dem Rettungswagen in die Notaufnahmen gebracht und dort weiter versorgt. Die von den Notfallsanitätern getroffenen Maßnahmen müssen hier korrekt kommuniziert werden, um eine optimale Weiterversorgung der Patienten zu garantieren. „Ihre Anwesenheit freut uns besonders und zeigt die enge Zusammenarbeit, die zwischen den Kliniken, den Maltesern und den Rettungsdiensten generell gepflegt wird“, freute sich Marc Lippe, Bezirksgeschäftsführer der Malteser Neckar-Alb, der zudem auch Michael Wucherer, den Rettungsdienstleiter des DRK Esslingen-Nürtingen und auch den Vorsitzenden der Kreisärzteschaft, Dr. Marc Meinigheim, begrüßen konnte. 

Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg, freut sich mit den Maltesern und erinnerte an viele Gespräche, die man auf dem Weg gemeinsam geführt habe. Aus der Ärzteschaft habe es unterschiedliche Meinungen gegeben, gab der Präsident der Landesärztekammer zu. Vor allem hätten sich aber diejenigen gegen die Rechte für die Notfallsanitäter ausgesprochen, die selten tatsächlich im Kontakt mit der Notfallrettung stünden. Den Maltesern gratulierte Miller zu der „phänomenal schnellen Umsetzung“ der neuen Rechtslage durch die Etablierung der Stelle des ärztlichen Verantwortlichen Rettungsdienst. Dies sei absolut im Sinne der Patienten. Marc Riedling, der als neuer ärztlicher Verantwortlicher der Malteser die Zertifizierung der Notfallsanitäter übernimmt, konnte dem Präsidenten der Landesärztekammer da nur zustimmen.

Auf der Rettungswache anwesend waren auch weitere Wegbegleiter, die seit der Einführung des Notfallsanitäters als dreijährigem Ausbildungsberuf im Jahr 2014 mit den Maltesern dafür kämpften, den hochqualifizierten Helfern auch Aufgaben zu ermöglichen, die bis dahin eigentlich nur in ärztlicher Hand waren – was die Notfallsanitäter immer wieder in die schwierige Situation brachte, im Sinne des Patienten im Rahmen eines „rechtfertigenden Notstandes“ zu handeln und damit bei der Medikamentengabe in die rechtliche Unsicherheit zu rutschen.  Allen voran war dies der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich (CDU), der von einem „guten Gesetz“ sprach, das nun ergänzend verabschiedet wurde. „Ich freue mich, dass die hochqualifizierten Notfallsanitäter jetzt mehr Freiheiten haben, ihr Wissen und Können zum Wohle der Patienten einzusetzen“, sagte Hennrich, der viele Jahre lang im Gesundheitsausschuss des Bundestags mitwirkte.

Marc Lippe, Bezirksgeschäftsführer bei den Maltesern Neckar-Alb, sprach von einem „Meilenstein für die Notfallrettung“ und freute sich, dass es den Maltesern gelungen ist, den neuen Rechtsrahmen schnell in der Praxis umzusetzen. Lippe hatte eingangs auch daran erinnert, wie viel Engagement, Geduld und Aufklärungsarbeit auf den verschiedensten Ebenen notwendig war, um den Notfallsanitätern zu dieser neuen Rechtssicherheit zu verhelfen. Unzählige Gespräche seien hierzu seit 2014 auf den verschiedensten Ebenen nötig gewesen – mit einem guten Ende, wovon künftig alle Patienten des Rettungsdienstes profitieren sollen.


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